Startseite | Blog | Über uns
Blogartikel verschiedener Themen der nachhaltigen Entwicklung für Unternehmen
Suche nach Blogartikel
Status Quo der Omnibus-Verordnung
Die Omnibus-Verordnung der EU – Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Die Omnibus-Verordnung ist ein Sammelgesetz der Europäischen Union, das im Rahmen der sogenannten „Entbürokratisierungsinitiative“ mehrere bestehende Nachhaltigkeitsregelungen überarbeitet. Sie betrifft zentrale Rechtsakte wie:
Sie wurde im April 2025 im Europäischen Parlament verabschiedet und zielt auf eine Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten sowie auf Fristverschiebungen zur Umsetzung dieser Regelwerke.
Die EU verfolgt mit der Omnibus-Verordnung mehrere Ziele:
Die Omnibus-Verordnung betrifft alle Unternehmen, die unter eines der folgenden Regelwerke fallen oder fallen werden:
Besonders relevant sind die Berichtsverpflichteten der CSRD, unterteilt in sog. „Wellen“ (Wave 1 bis 4), sowie Unternehmen in globalen Lieferketten (CSDDD) und CO?-intensive Importeure (CBAM).
Die Omnibus-Verordnung ist nicht nur eine Fristenregelung – sie bringt auch inhaltliche Entlastungen:
Je nach Unternehmensgröße und Reporting-Welle ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen:
Unternehmenstyp | Konsequenz |
---|---|
Großunternehmen (Wave 1) | Unverändert – 2025 Bericht muss nach ESRS erfolgen, evtl. mit Quick-Fix-Vereinfachungen |
Nicht-börsennotierte Mittelständler (Wave 2) | Mehr Zeit – erste Pflicht 2028 (für Berichtsjahr 2027) |
Börsennotierte KMU (Wave 3) | Entlastung – Berichtspflicht verschiebt sich auf 2029 |
Lieferkettenbetroffene (CSDDD) | Erhebliche Vereinfachungen geplant, Start frühestens 2028 |
Importintensive Unternehmen (CBAM) | Geringere Meldepflichten, v.?a. bei kleinen Volumen |
Empfehlung:
Regelmäßig beobachten, wie nationale Gesetzgeber (z.?B. in Deutschland, Österreich) die Verordnung konkret umsetzen.
Jetzt prüfen, ob und wann Ihr Unternehmen betroffen ist (Welle, Schwellenwerte).
Ressourcen einplanen, aber flexibel halten – viele Änderungen sind noch im Fluss.
Alle Info’s und der aktuelle Stand der Omnbibus-Verordnung, finden Sie hier: https://finance.ec.europa.eu/publications/commission-simplifies-rules-sustainability-and-eu-investments-delivering-over-eu6-billion_en
Weitere Themen
Am Ende des Jahres 2024 wurde in Deutschland ein bedeutendes politisches Dokument verabschiedet: die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Diese Strategie stellt einen Meilenstein in der Umgestaltung der Wirtschaft hin zu einer nachhaltigeren und ressourcenschonenderen Zukunft dar. Die Kernziele der Strategie und ihre Implikationen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt verdienen besondere Aufmerksamkeit.
Warum eine nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie?
Die Ressourcen unserer Erde sind begrenzt, und der bisherige lineare Ansatz („Take-Make-Dispose“) der Produktion und Konsumtion hat deutliche Spuren hinterlassen: Rohstoffknappheit, Umweltverschmutzung und Klimawandel. Deutschland, als Industriestandort und Vorreiter in der Umweltpolitik, hat erkannt, dass die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) nicht nur ökologisch notwendig, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Die Strategie basiert auf der Erkenntnis, dass eine zirkuläre Nutzung von Materialien sowohl Abfall reduziert als auch die Abhängigkeit von importierten Rohstoffen verringert.
Ziele der Strategie
Die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie definiert klare Ziele:
Maßnahmen und Instrumente der Strategie
Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Strategie auf ein breites Spektrum an Maßnahmen:
Herausforderungen und Chancen der Strategie
Die Umsetzung der Strategie ist nicht ohne Herausforderungen. Technologische Hürden, hohe Anfangsinvestitionen und die Notwendigkeit eines Mentalitätswandels bei Verbrauchern und Unternehmen könnten die Geschwindigkeit der Transformation bremsen.
Doch die Chancen überwiegen:
Ausblick
Die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie zeigt, dass Deutschland bereit ist, eine Vorreiterrolle bei der nachhaltigen Transformation einzunehmen. Wenn alle Akteure – von der Politik über die Wirtschaft bis hin zu den Verbrauchern – an einem Strang ziehen, kann diese Initiative nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zum globalen Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Alle Info’s und der aktuelle Stand der nationalen Kreislaufwirtschaft Stragie, finden Sie hier: https://www.bundesumweltministerium.de/themen/kreislaufwirtschaft/kreislaufwirtschaftsstrategie
Der Digitale Produktpass (Digital Product Passport, DPP) ist ein zentrales Element der Bemühungen der Europäischen Union, den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Ziel des DPP ist es, umfassende Informationen über Produkte digital verfügbar zu machen, um deren Lebenszyklus transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Der Pass soll den gesamten Lebenszyklus eines Produkts abbilden, von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung oder Wiederverwertung, und dabei Informationen zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekten bereitstellen.
Der Digitale Produktpass ist ein digitales Informationssystem, das alle relevanten Daten eines Produkts in Bezug auf seine Zusammensetzung, Herstellung, Verwendung und Entsorgung enthält. Er soll sowohl Unternehmen, Verbrauchern als auch Behörden zugänglich sein und ein tieferes Verständnis für die ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Produkts ermöglichen.
Im Kern handelt es sich um eine zentrale Datenbank, die wichtige Informationen wie den CO?-Fußabdruck, die Rohstoffherkunft, verwendete Materialien, Reparaturinformationen, Recyclingoptionen und weitere umwelt- und gesundheitsrelevante Details enthält. Der DPP ist besonders für Branchen wie die Elektronik-, Textil- und Automobilindustrie von Bedeutung, wo Transparenz über die Produktkomponenten und deren nachhaltige Nutzung ein entscheidender Faktor ist.
Die Einführung des Digitalen Produktpasses verfolgt mehrere wichtige Ziele:
Der Digitale Produktpass basiert auf einer zentralen digitalen Plattform, die mit eindeutigen Identifikatoren für jedes Produkt arbeitet. Diese Identifikatoren könnten über QR-Codes oder RFID-Chips zugänglich gemacht werden, sodass Verbraucher und Unternehmen mit einem einfachen Scan alle notwendigen Informationen abrufen können.
Die Daten, die in den DPP aufgenommen werden, umfassen:
Diese Informationen sollen standardisiert und für die gesamte Lieferkette zugänglich sein, von Herstellern und Lieferanten über Händler bis hin zu Endverbrauchern und Recyclingunternehmen.
Der Digitale Produktpass bringt einige Herausforderungen mit sich, insbesondere für Unternehmen, die bislang keine umfassenden Daten über ihre Produkte gesammelt oder bereitgestellt haben. Die Implementierung eines DPP erfordert erhebliche Investitionen in digitale Systeme, Datenmanagement und Transparenz entlang der gesamten Lieferkette.
Gleichzeitig bietet der DPP enorme Chancen. Unternehmen, die frühzeitig auf den DPP setzen, können ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, indem sie sich als Vorreiter für Nachhaltigkeit und Transparenz positionieren. Dies ist besonders in einer Zeit, in der Konsumenten immer stärker auf die Nachhaltigkeit von Produkten achten, ein großer Vorteil.
Durch den DPP erhalten Unternehmen auch wertvolle Einblicke in ihre Lieferketten und können Schwachstellen bei der Materialnutzung oder in Bezug auf den Umwelteinfluss identifizieren und optimieren. Dies kann nicht nur zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beitragen, sondern auch Kosten senken und die Ressourceneffizienz steigern.
Für Verbraucher stellt der Digitale Produktpass ein wertvolles Tool dar, um fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Mithilfe des DPP können sie genau nachvollziehen, wie nachhaltig ein Produkt ist, wie lange es voraussichtlich genutzt werden kann und welche Umweltauswirkungen es hat. Zudem erleichtert der Pass die Reparatur und Wiederverwendung von Produkten, da Verbraucher direkten Zugriff auf Reparaturinformationen und Ersatzteile erhalten.
Der Digitale Produktpass ist ein Schlüsselwerkzeug, um die Transformation zu einer nachhaltigen und kreislauforientierten Wirtschaft in der EU voranzutreiben. Er fördert Transparenz entlang der gesamten Lieferkette, unterstützt nachhaltigen Konsum und verbessert die Effizienz von Recycling- und Reparaturprozessen. Obwohl die Einführung für Unternehmen mit Herausforderungen verbunden ist, bietet der DPP langfristige Vorteile, indem er ökologische und soziale Verantwortung mit wirtschaftlichem Erfolg verbindet. Durch die umfassende Bereitstellung von Produktinformationen wird der DPP eine zentrale Rolle dabei spielen, den EU-Binnenmarkt nachhaltiger und zukunftsfähiger zu gestalten.
Die aktuellen Informationen zum DPP können Sie hier downloaden: https://commission.europa.eu/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/ecodesign-sustainable-products-regulation_en
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, die im Rahmen des European Green Deal entwickelt wurde. Ziel der Verordnung ist es, die Umweltfreundlichkeit von Produkten zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Hier sind die wichtigsten Informationen zur ESPR:
Hintergrund und Ziele
Die ESPR ist Teil des Bestrebens der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die Verordnung, die voraussichtlich 2024 in Kraft tritt, baut auf der bestehenden Ecodesign-Richtlinie von 2009 auf, die sich bislang auf die Verbesserung der Energieeffizienz von Produkten beschränkte. Die neue Verordnung erweitert diese auf eine Vielzahl von Aspekten, die die gesamte Lebensdauer eines Produkts betreffen, wie Ressourceneffizienz, Langlebigkeit und Recyclingfähigkeit.
Wichtige Merkmale der ESPR:
Auswirkungen auf Unternehmen
Unternehmen in der EU müssen ihre Produktentwicklungsstrategien anpassen. Der Fokus auf nachhaltige Materialien, die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten sowie die Rückgewinnung von Ressourcen wird künftig zu einem Wettbewerbsvorteil. Für einige Branchen könnten zusätzliche Kosten für Forschung und Entwicklung entstehen, langfristig aber sollen die Maßnahmen zur Ressourceneffizienz und Abfallreduktion zu Einsparungen führen.
Fazit
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Europas. Durch die Einführung von strengen Umweltstandards für eine Vielzahl von Produkten trägt die Verordnung zur Umsetzung der Ziele des European Green Deal bei und fördert die Kreislaufwirtschaft. Unternehmen werden ihre Geschäftsmodelle entsprechend anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Die ESPR stellt damit nicht nur eine Herausforderung, sondern auch eine Chance dar, nachhaltige Innovationen voranzutreiben und eine grüne Zukunft zu gestalten.
Die aktuelle EU-Richtlinie zum ESPR können die hier downloaden: https://commission.europa.eu/energy-climate-change-environment/standards-tools-and-labels/products-labelling-rules-and-requirements/ecodesign-sustainable-products-regulation_en
Die Green Claims Directive (Richtlinie zu umweltbezogenen Angaben) ist ein von der Europäischen Kommission vorgeschlagenes Regelwerk, das darauf abzielt, irreführende Umweltversprechen – sogenanntes „Greenwashing“ – in der Werbung und auf Produktverpackungen zu unterbinden. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Verbraucher in der EU genau und verlässlich über die Umweltfreundlichkeit von Produkten und Dienstleistungen informiert werden. Dieser Vorschlag ist Teil des größeren Ziels der EU, nachhaltigen Konsum zu fördern und die Klimaziele bis 2050 zu erreichen.
Die Green Claims Directive legt fest, wie Unternehmen umweltbezogene Angaben – sogenannte „Green Claims“ – auf ihren Produkten, in ihrer Werbung oder in ihrer Kommunikation nutzen dürfen. Der Hintergrund ist die wachsende Zahl an Verbrauchern, die Wert auf nachhaltige Produkte legen und eine verstärkte Nachfrage nach ökologisch verantwortungsvollen Alternativen. Allerdings hat die gleichzeitige Zunahme von irreführenden oder falschen Umweltversprechen das Vertrauen der Verbraucher geschwächt. Hier setzt die Richtlinie an, indem sie klare Regeln für solche Aussagen schafft.
Wichtig ist dabei: Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre umweltbezogenen Aussagen auf wissenschaftlich fundierten und überprüfbaren Fakten basieren. Pauschale Aussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „biologisch abbaubar“ dürfen nicht mehr ohne konkrete Beweise verwendet werden.
Die Hauptziele der Green Claims Directive sind:
Die Green Claims Directive betrifft alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Markt anbieten und umweltbezogene Aussagen zu ihren Angeboten machen. Dies umfasst eine Vielzahl von Branchen, von Lebensmitteln und Mode bis hin zu Energie und Elektronik. Zu den wichtigsten Anforderungen der Richtlinie gehören:
Unternehmen, die gegen die Green Claims Directive verstoßen, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Richtlinie sieht Sanktionen vor, um irreführende oder falsche Umweltversprechen zu ahnden. Diese Strafen können Bußgelder, Vertriebsverbote oder die Verpflichtung zur Richtigstellung beinhalten. Zudem könnten Unternehmen, die wiederholt gegen die Richtlinie verstoßen, das Vertrauen der Verbraucher und ihre Marktstellung verlieren.
Die Green Claims Directive bringt für Unternehmen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich. Einerseits müssen sie ihre bestehenden Umweltversprechen überprüfen und sicherstellen, dass diese den neuen Anforderungen entsprechen. Dies kann zusätzliche Kosten für Zertifizierungen und wissenschaftliche Studien bedeuten. Für Unternehmen, die bereits fundierte Nachhaltigkeitspraktiken verfolgen, kann dies jedoch eine Gelegenheit sein, sich auf dem Markt positiv abzuheben und das Vertrauen der Verbraucher zu stärken.
Darüber hinaus trägt die Richtlinie zur Förderung eines einheitlichen Verständnisses von Nachhaltigkeit bei. Unternehmen, die ihre Produkte wirklich nachhaltig gestalten, werden durch die Richtlinie belohnt, während Unternehmen, die versuchen, über Greenwashing zu profitieren, zur Rechenschaft gezogen werden.
Für Verbraucher ist die Green Claims Directive ein großer Schritt nach vorne. Sie wird dazu beitragen, dass umweltfreundliche Produkte leichter zu erkennen und zu vergleichen sind. Dies bedeutet, dass Verbraucher künftig fundiertere Entscheidungen treffen können, ohne sich von irreführenden Angaben beeinflussen zu lassen. Die Richtlinie stärkt zudem das Vertrauen in Nachhaltigkeitsversprechen und unterstützt Verbraucher dabei, ihren eigenen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Die Green Claims Directive ist ein entscheidendes Instrument, um irreführende Umweltversprechen auf dem europäischen Markt zu unterbinden und nachhaltige Konsumentscheidungen zu fördern. Sie schafft klare Standards für Unternehmen, die umweltbezogene Angaben machen, und sorgt gleichzeitig für mehr Transparenz und Vertrauen bei den Verbrauchern. Obwohl die Richtlinie für Unternehmen mit zusätzlichen Anforderungen verbunden ist, bietet sie ihnen auch die Möglichkeit, sich durch echte Nachhaltigkeit auf dem Markt zu positionieren und langfristig von einem gestärkten Vertrauen der Verbraucher zu profitieren. Die Green Claims Directive ist ein wichtiger Schritt hin zu einer umweltfreundlicheren und transparenteren Wirtschaft in der EU.
Den aktuellen Entwurf der GCD können Sie hier downloaden: https://environment.ec.europa.eu/publications/proposal-directive-green-claims_en
Was sind Scope 1, 2 und 3 Emissionen?
Die Reporting Standards des GHG-Protocol sowie die ESRS E1 Climate Change der CRSD-Berichterstattung kategorisieren Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) von Unternehmen in drei Scopes. Mit dieser Kategorisierung wird ein Unterschied zwischen direkten und indirekten THG-Emissionen gemacht.
Scope 1, also direkte THG-Emissionen, sind Quellen die sich im direkten Besitz und in der Kontrolle des Unternehmens befinden.
Scope 2, also indirekte THG-Emissionen, sind Quellen die aus indirekten Energieversorgern verursacht werden.
Scope 3, also indirekte THG-Emissionen, sind Quellen aus indirekten vor- und nachgelagerten Unternehmensaktivitäten.
Die direkten Emissionen eines Unternehmens sind gleichzeitig die vor- oder nachgelagerten Aktivitäten in der Wertschöpfungskette von anderen Unternehmen. Die Kategorisierungen stellen sicher, dass mehrere Unternehmen die Emissionen ihrer Aktivitäten nicht im gleichen Geltungsbereich erfassen.
Welche Emissionen fallen unter Scope 1, 2 und 3?
Scope 1 Emissionen sind die direkten Emissionen eines Unternehmens, die dadurch meist einfacher zu erfassen sind. Hier eine Übersicht von Scope 1 Emissionen:
Scope 2 Emissionen sind die indirekten Emissionen die vom Energieversorger benötigt werden um den Energieverbrauch vom Unternehmen zu decken. Hier eine Übersicht von Scope 2 Emissionen:
Scope 3 Emissionen sind die indirekten Emissionen die in den vor- und nachgelagerten Unternehmensaktivitäten entstehen. Hier eine Übersicht von Scope 3 Emissionen:
Dies sind vorgelagerte Aktivitäten.
Dies sind nachgelagerte Aktivitäten.
Welche Emissionen müssen in der CSRD-Berichterstattung berücksichtigt werden?
Für alle Unternehmen, die verpflichtend den CSRD-Bericht veröffentlichen müssen, ist die Aufstellung der THG-Emissionen nach allen drei Scopes verpflichtend. Allerdings gibt die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor, über welche ESRS-Themen, worunter auch Emissionen fallen (ESRS E1), berichtet werden muss. Die Scope 1 Emissionen müssen im CSRD Bericht, wenn die doppelte Wesentlichkeitsanalyse dies vorgibt, direkt im ersten verpflichtenden Geschäftsjahr berücksichtigt werden. Unter Umständen und mit einer Begründung können die Scope 2 und 3 Emissionen auch ein Jahr später in die CSRD-Berichterstattung mit einfließen, da die Daten meist etwas schwieriger sind zu erfassen und abzufragen.
Wie und Wo kann man die Daten hierzu erfassen?
Erst einmal muss die doppelte Wesentlichkeitsanalyse vorgeben, welche Kennzahlen zu ESRS E1 (THG Emissionen) im CSRD-Bericht aufgenommen werden muss. Anhand der Kennzahlen, muss dann definiert werden, wo und wie man die Daten hierzu am besten erheben, aufbereiten und visualisieren kann. In vielen Fällen liegen einige Daten schon unbewusst, z.B. im Rechnungswesen, vor.
Die Datenquellen zu ermitteln und digital zu erfassen, bedeutet technische Expertise, die durch die interne IT-Abteilung oder einer externen Digitalagenturen eingeholt werden kann. Bei der Tiefe der Daten können je nach Relevanz Priorisierungen und Annäherungen herangezogen werden. Das GHG-Protocol liefert hierzu auch bestimmte Hilfestellungen und Rahmenbedingungen. Außerdem hat die EFRAG eine Excel-Liste veröffentlicht, welche Kennzahlen bei den ESRS Themen am besten erhoben werden können.
Nützliche Informationen zu THG-Emissionen Scope 1, 2 und 3 finden Sie über die Greenhouse-Gas-Protocol Website: https://ghgprotocol.org/
Welche Normen und Leitfäden giabt es, um nachhaltiges Handeln bzw. nachhaltige Entwicklungen zu fördern?
Es gibt eine Reihe an verschiedenen Normen, Zertifizierungen oder Systemen, die Struktur in den Abläufen und Prozessen gibt, um nachhaltiger zu Handeln und nachhaltige Entwicklungen zu fördern. Im folgenden Blogbeitrag wollen wir kurz einige diese Normen und Leitfäden vorstellen:
ISO 9000 – Qualitätsmanagement
Die ISO 9000 ist eine Normreihe, die bestimmte Standards für die Anforderungen einer Organisation an das Qualitätsmanagement festlegt. Nachhaltigkeit bei Qualitätsanforderungen rücken stets mehr in den Fokus.
Allerdings ist festzuhalten, dass nur durch eine langfristige Betrachtung des Unternehmenserfolg, der Stakeholder-Anforderungen und der Mitarbeiterentwicklung die nachhaltige Entwicklung eines Unternehmens strukturiert und geplant werden kann. Um diese langfristigen und nachhaltigen Anforderungen meistern zu können, wurde ISO 9004 „Qualität einer Organisation – Leitfaden zur Erzielung nachhaltigen Erfolgs“ entwickelt. Das grundlegende Ziel der ISO 9001 ist es, die Zufriedenheit der Stakeholder mit den Produkten eines Unternehmens zu erreichen. Demgegenüber legt die ISO 9004 auf die nachhaltige Erfolgsaussicht.
ISO 14000 bis 14001 und 14005 – Umweltmanagementsysteme
Diese Normreihe beinhaltet die Identifikation und Kontrolle der Auswirkung auf die Umwelt, die Verbesserung der Umweltverträglichkeit sowie die Systematik der Umweltzielsetzung, die organisatorischen Aspekte des betrieblichen Umweltschutzes sowie die Umweltbewertung von Produkten. Diese Normreihe unterstützt also die Nachhaltigkeitsstrategie und die kontinuierliche Verbesserung.
ISO 14001
Diese Norm ist der global anerkannte Standard für UMS. Ihr Ziel ist es, Verbesserungspotenziale zu erkennen, rechtliche und sonstige Verpflichtungen zu erfüllen und Umweltziele zu erreichen. Sie basiert auf dem PDCA-Zyklus: Planung, Durchführung, Kontrolle und Verbesserung.
EN ISO 14005
Diese Norm ist eine schrittweise und flexible Umsetzung eines UMS. Daher sehr gut geeignet für den KMU-Bereich, um mit eingeschränkten Ressourcen schrittweise ein UMS zu implementieren.
ISO 14040 bis 14044 – Ökobilanzen
Die ISO-Normen enthalten die Grundsätze und Regeln zur Durchführung von Ökobilanzen. Eine Ökobilanz dient dazu, eventuelle Umweltauswirkungen auf ein Produkt oder Dienstleistung über den kompletten Lebensweg hin zu beurteilen.
Eine Ökobilanz kann auf zwei verschiedene Art und Weise erfolgen: Die nicht vergleichende Untersuchung vs. die vergleichende Untersuchung. Außerdem kann die Ökobilanz vergangenheits- bzw. gegenwartsbezogen oder zukunftsbezogen angewandt werden.
ISO 26000 – Gesellschaftlichen Verantwortung
Die ISO 26000 ist kein zertifiziertes Managementsystem, sondern vielmehr eine Orientierungshilfe, die wesentliche Praktiken zur Sicherung und Konsolidierung gesellschaftlicher Verantwortung aufzeigt. Der Leitfaden soll Unternehmen dabei unterstützen, gesellschaftliche Verantwortung zu einer guten Praxis und Anwendung zu bewegen.
Aufgrund der internationalen Ausrichtung ist die Norm vor allem für global agierende Unternehmen die Basis für das unternehmenseigene Corporate Social Responsibility (CSR).
Die ISO 26000 fokussiert zwei Punkte: Anerkennung der gesellschaftlichen Verantwortung + Identifizierung und Einbringung der Anspruchsgruppen.
SA 8000 – Soziale Verantwortung und Arbeitsbedingungen
Durch die Zertifizierung eines Unternehmens mit dem internationalen Standards SA 8000 zeigt es, dass es die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern würdigt und hierbei soziale Verantwortung übernimmt. Das Zertifikat dokumentiert, dass Unternehmen den Schutz und die Einhaltung der sozialen sowie arbeitsrechtlichen Standards beachtet.
ISO 45001 – Arbeitsschutzmanagementsystem
Die ISO 45001 beinhaltet Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagementsystem und eine Anleitung zur Umsetzung. Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement wurden mit dieser Norm zusammengeführt.
ISO 5000 – Energiemanagement
Die ISO 50001 soll gewährleisten, dass ein Unternehmen den Fokus auf die Einsparung von Energie legt. Dabei gibt die Norm keine konkreten Umsetzungspläne vor, sondern beschreibt lediglich die Punkte, welche berücksichtigt werden sollen. Die Norm ist sehr allgemein gehalten.
EMAS – Nachhaltigkeitsmanagementsystem
EMASplus ist ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, welches Unternehmen unterstützt Verantwortung für ihr unternehmerisches Handeln zu übernehmen und dadurch die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihres Handelns betrachten.
Die EMASplus Zertifizierung erfolgt über ein UMS nach Norm 14001 und die Nachhaltigkeitsberichtserstattung.
Welcher dieser Normen und Leitfäden ist für mein Unternehmen relevant?
Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Das hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren des Unternehmens ab, wie z.B. Ziele, Prozesse, Strukturen, Ressourcen, Budget, aber auch Werte und Menschen. Wo steht man aktuell? Wo möchte man zukünftig hin? Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Welche Normen und Leitfäden machen hierfür überhaupt Sinn? All diese Fragen müssen analysiert werden, um konkrete Empfehlungen aussprechen zu können.
Pauschal kann man nur festhalten, dass einige Normen und Leitfäden durch Ihre Komplexität und Intensität oder durch Ihre Allgemeinheit und Einfachheit, eher für große Unternehmen oder für KMU‘ s geeignet sind.
Hier finden Sie alle Informationen zu den gängigsten Normen, ISO 14001, ISO 5000 und EMAS über das Umweltbundesamt : https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/wirtschaft-umwelt/umwelt-energiemanagement
eit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ein Meilenstein für die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten systematisch auf Risiken wie Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beheben. Damit nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa ein und setzt klare Standards für ethisches Wirtschaften.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt darauf ab, die Verantwortung großer Unternehmen nicht nur auf ihre unmittelbaren Geschäftsbereiche, sondern auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten, die das Gesetz vorschreibt, gehören:
Das LkSG gilt seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern erweitert. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an deutsche Unternehmen, betrifft aber auch internationale Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben oder hier Tochtergesellschaften betreiben. Der Anwendungsbereich ist weit gefasst, sodass Unternehmen auch für indirekte Lieferkettenverbindungen Verantwortung tragen müssen.
Das Gesetz sieht bei Nichteinhaltung strenge Sanktionen vor. Unternehmen, die gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Zudem können sie von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Diese Sanktionen sollen den Druck auf Unternehmen erhöhen, ihre globalen Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten.
In der Praxis müssen Unternehmen nun proaktive Schritte unternehmen, um Transparenz in ihren Lieferketten zu schaffen. Dazu gehört nicht nur eine engere Zusammenarbeit mit Lieferanten, sondern auch die Einführung von Technologien zur Nachverfolgung und Bewertung von Risiken. Während größere Unternehmen in der Regel bereits über entsprechende Compliance-Systeme verfügen, stehen mittelgroße Unternehmen vor der Herausforderung, diese Prozesse aufzubauen.
Ein positiver Nebeneffekt des Gesetzes könnte sein, dass auch kleinere Unternehmen in den Lieferketten von den verbesserten Arbeits- und Umweltstandards profitieren. Indem große Abnehmerfirmen ihre Anforderungen an Zulieferer erhöhen, wird der Druck weitergegeben, menschenrechtliche und umweltfreundliche Standards einzuhalten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, vor allem, wenn sie in Entwicklungsländern produzieren lassen. Die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten in komplexen und oft intransparenten Lieferketten ist eine Mammutaufgabe. Viele Unternehmen müssen neue Prozesse und Systeme entwickeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Gleichzeitig bietet das LkSG auch Chancen: Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent gestalten und auf Nachhaltigkeit setzen, können ihr Image verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken. Gerade in Zeiten, in denen Verbraucher immer mehr Wert auf ethisch hergestellte Produkte legen, können sich Unternehmen so auch wirtschaftliche Vorteile sichern.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Verantwortung in der globalen Wirtschaft. Es zwingt Unternehmen, über ihre Grenzen hinauszudenken und menschenrechtliche sowie umweltbezogene Standards in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Langfristig wird das Gesetz dazu beitragen, fairere und nachhaltigere Produktionsbedingungen weltweit zu fördern. Auch wenn der Weg dorthin nicht einfach ist, bietet er die Chance, globales Wirtschaften verantwortungsvoller und zukunftsfähiger zu gestalten.
Hier finden Sie alle Informationen zur LkSG von Bundesamt für Arbeit u. Soziales und können diese auch herunterladen: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html
Hier finden Sie den EU-Entwurf der CSDDD über dem Bundesamt für Umwelt und können diese auch herunterladen: https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/wirtschaft/lieferketten/europaeische-lieferkettenrichtlinie-csddd
Die EU-Taxonomie ist ein zentrales Instrument der Europäischen Union, um den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu fördern. Sie wurde als Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltiges Wachstum entwickelt und ist seit Januar 2022 in Kraft. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, klare Kriterien für nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu definieren, um Investitionen in grüne und soziale Projekte zu lenken und gleichzeitig Transparenz für Investoren, Unternehmen und Regierungen zu schaffen.
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Sie bietet Investoren und Unternehmen einen klaren Rahmen, um zu bewerten, ob ihre Investitionen oder Geschäftsaktivitäten einen positiven Beitrag zu den Umweltzielen der EU leisten. Damit soll das Risiko von „Greenwashing“ (wenn Unternehmen fälschlicherweise behaupten, nachhaltig zu sein) minimiert werden, indem messbare Standards und Kriterien festgelegt werden.
Das Hauptziel der EU-Taxonomie besteht darin, Kapitalströme in nachhaltige Projekte zu lenken und die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu unterstützen. Dies ist Teil der größeren Bemühungen der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden und gleichzeitig die Artenvielfalt zu schützen und den Übergang zu einer zirkulären Wirtschaft zu fördern.
Wirtschaftliche Aktivitäten müssen nach der EU-Taxonomie zu mindestens einem der sechs definierten Umweltziele beitragen, ohne den anderen Zielen erheblich zu schaden („Do No Significant Harm“-Prinzip). Diese sechs Umweltziele sind:
Die EU-Taxonomie richtet sich an große Unternehmen, Finanzmarktteilnehmer und institutionelle Investoren, die ihre wirtschaftlichen Aktivitäten transparent und nachhaltig gestalten müssen. Seit 2022 sind Unternehmen, die unter die Nichtfinanzielle Berichterstattungsrichtlinie (NFRD) fallen, dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß den Taxonomie-Kriterien offenzulegen. Diese Regelung betrifft insbesondere börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen.
In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen offenlegen müssen, inwieweit ihre Tätigkeiten zur Erreichung der Umweltziele der EU beitragen. Für Investoren bietet die Taxonomie ein Instrument, um fundierte Entscheidungen über ihre Kapitalanlagen zu treffen und gezielt in Projekte zu investieren, die als ökologisch nachhaltig gelten.
Die EU-Taxonomie definiert für jede Branche spezifische technische Bewertungskriterien. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Aktivitäten diesen Kriterien entsprechen, um als nachhaltig eingestuft zu werden. Ein Beispiel hierfür ist der Energiesektor, bei dem Investitionen in erneuerbare Energien als nachhaltig gelten, während Investitionen in fossile Brennstoffe in der Regel nicht als nachhaltig klassifiziert werden.
Darüber hinaus müssen Unternehmen nachweisen, dass ihre Aktivitäten den sozialen Mindeststandards, wie etwa den Arbeitsrechten und den Menschenrechten, entsprechen. Diese doppelte Verantwortung – ökologisch und sozial – macht die Taxonomie zu einem umfassenden Instrument für nachhaltiges Wirtschaften.
Die EU-Taxonomie stellt Unternehmen und Investoren vor neue Herausforderungen. Die technische Komplexität und die detaillierten Berichtspflichten bedeuten für viele Unternehmen zusätzlichen Aufwand. Gerade Unternehmen in Branchen, die traditionell mit hohen CO2-Emissionen verbunden sind, wie z. B. die Schwerindustrie oder der Energiesektor, stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle zu transformieren, um die Anforderungen der Taxonomie zu erfüllen.
Auf der anderen Seite bietet die Taxonomie große Chancen. Sie schafft Klarheit und Vergleichbarkeit für Investoren und unterstützt sie dabei, nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen. Unternehmen, die ihre Aktivitäten frühzeitig an den Anforderungen der Taxonomie ausrichten, können von einem besseren Zugang zu Kapital profitieren und sich Wettbewerbsvorteile sichern. In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit zu einem zentralen Faktor für Verbraucherentscheidungen wird, kann dies auch zu einem Imagegewinn führen.
Die EU-Taxonomie ist ein bedeutendes Instrument, um nachhaltige Investitionen und die Transformation hin zu einer grünen Wirtschaft in Europa zu fördern. Durch klare Definitionen und messbare Kriterien hilft sie, Greenwashing zu verhindern und sicherzustellen, dass Investitionen tatsächlich einen positiven Beitrag zu den Umweltzielen leisten. Obwohl die Umsetzung für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellt, bietet die Taxonomie zugleich die Möglichkeit, zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln und langfristig im Einklang mit den globalen Nachhaltigkeitszielen zu wirtschaften. Sie ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem nachhaltigeren und klimaneutralen Europa.
Hier finden Sie alle Informationen zur EU-Taxonomie Richtlinien der EU und können diese auch herunterladen: https://finance.ec.europa.eu/sustainable-finance/tools-and-standards/eu-taxonomy-sustainable-activities_en
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen deutlich erweitert und stärkt. Sie wurde im November 2022 verabschiedet und ist Teil der EU-Strategie zur Förderung nachhaltiger Unternehmensführung und des European Green Deal. Hier sind die wichtigsten Informationen zur CSRD:
Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014 und zielt darauf ab, die Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen zu verbessern. Diese Richtlinie ist ein zentraler Schritt, um die EU-Klimaziele und die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Sie stellt sicher, dass Unternehmen nicht nur über finanzielle, sondern auch über nicht-finanzielle Faktoren wie Umwelt, Soziales und Governance (ESG) berichten.
Die CSRD wird schrittweise eingeführt:
Die Einführung der CSRD bedeutet für Unternehmen erheblichen Mehraufwand bei der Erfassung, Analyse und Berichterstattung ihrer Nachhaltigkeitsdaten. Unternehmen müssen umfangreiche Datenmanagementsysteme implementieren und in Nachhaltigkeitsstrategien investieren, um den Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig bietet die CSRD aber auch die Chance, sich als nachhaltiges Unternehmen zu positionieren, was angesichts wachsender Investoren- und Kundenanforderungen ein wesentlicher Vorteil sein kann.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt einen bedeutenden Schritt zur Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit in der Unternehmenswelt dar. Durch die verpflichtende Offenlegung von ESG-Kriterien und die Einführung eines einheitlichen Berichterstattungsstandards schafft die Richtlinie mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeitspraktiken von Unternehmen. Unternehmen müssen sich auf strengere Berichtsanforderungen einstellen, aber langfristig können sie davon profitieren, da Nachhaltigkeit zunehmend zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor wird.
Hier können die aktuellen CSRD Richtlinien der EU herunterladen: https://finance.ec.europa.eu/capital-markets-union-and-financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en