Was ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

 

Wie wirkt sich das LkSG auf mein Unternehmen aus?

 

Welche gesetzlichen Vorgaben hat das LkSG?

 

Wen betrifft das LkSG?

 

Was ist zukünftig geplant rundum das EU LkSG?

 

Diese Fragen beantwortet die Nachhaltigkeitsagentur in diesem Blogbeitrag!

Erscheinungsdatum: 09/2023

 



Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ein Meilenstein für die Wahrung von Menschenrechten und Umweltschutz in globalen Lieferketten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, ihre Lieferketten systematisch auf Risiken wie Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren oder zu beheben. Damit nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa ein und setzt klare Standards für ethisches Wirtschaften.

 

Worum geht es?

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zielt darauf ab, die Verantwortung großer Unternehmen nicht nur auf ihre unmittelbaren Geschäftsbereiche, sondern auf die gesamte Lieferkette auszuweiten. Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten, die das Gesetz vorschreibt, gehören:

  1. Risikomanagement: Unternehmen müssen regelmäßig Analysen durchführen, um potenzielle Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt zu identifizieren. Dies betrifft sowohl direkte Lieferanten als auch die indirekten Lieferkettenstufen.

  2. Präventionsmaßnahmen: Werden Risiken erkannt, sind die Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltstandards zu verhindern. Das kann z. B. die Schulung von Lieferanten oder die Einführung strengerer Kontrollmechanismen sein.

  3. Abhilfemaßnahmen: Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Verstoß, müssen die Unternehmen dafür sorgen, dass dieser schnellstmöglich behoben wird. Dies könnte die Entschädigung der Betroffenen oder eine Umstellung der Lieferantenbeziehungen umfassen.

  4. Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen ein Verfahren zur Meldung von Missständen einrichten, das es Betroffenen ermöglicht, Beschwerden einzureichen. Dies soll vor allem für Menschen, die direkt in der Lieferkette betroffen sind, zugänglich sein.

  5. Berichtspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Diese Berichte werden von den zuständigen Behörden geprüft.

Für wen gilt das Gesetz?

 

Das LkSG gilt seit 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern. Ab 2024 wird der Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern erweitert. Das Gesetz richtet sich in erster Linie an deutsche Unternehmen, betrifft aber auch internationale Unternehmen, die ihren Sitz in Deutschland haben oder hier Tochtergesellschaften betreiben. Der Anwendungsbereich ist weit gefasst, sodass Unternehmen auch für indirekte Lieferkettenverbindungen Verantwortung tragen müssen.

 

Sanktionen bei Verstößen

 

Das Gesetz sieht bei Nichteinhaltung strenge Sanktionen vor. Unternehmen, die gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen, drohen Bußgelder in Millionenhöhe. Zudem können sie von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Diese Sanktionen sollen den Druck auf Unternehmen erhöhen, ihre globalen Lieferketten verantwortungsvoll zu gestalten.

 

Was bedeutet das für die Praxis?

 

In der Praxis müssen Unternehmen nun proaktive Schritte unternehmen, um Transparenz in ihren Lieferketten zu schaffen. Dazu gehört nicht nur eine engere Zusammenarbeit mit Lieferanten, sondern auch die Einführung von Technologien zur Nachverfolgung und Bewertung von Risiken. Während größere Unternehmen in der Regel bereits über entsprechende Compliance-Systeme verfügen, stehen mittelgroße Unternehmen vor der Herausforderung, diese Prozesse aufzubauen.

Ein positiver Nebeneffekt des Gesetzes könnte sein, dass auch kleinere Unternehmen in den Lieferketten von den verbesserten Arbeits- und Umweltstandards profitieren. Indem große Abnehmerfirmen ihre Anforderungen an Zulieferer erhöhen, wird der Druck weitergegeben, menschenrechtliche und umweltfreundliche Standards einzuhalten.

 

Herausforderungen und Chancen

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen, vor allem, wenn sie in Entwicklungsländern produzieren lassen. Die Durchsetzung der Sorgfaltspflichten in komplexen und oft intransparenten Lieferketten ist eine Mammutaufgabe. Viele Unternehmen müssen neue Prozesse und Systeme entwickeln, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Gleichzeitig bietet das LkSG auch Chancen: Unternehmen, die ihre Lieferketten transparent gestalten und auf Nachhaltigkeit setzen, können ihr Image verbessern und das Vertrauen von Kunden und Partnern stärken. Gerade in Zeiten, in denen Verbraucher immer mehr Wert auf ethisch hergestellte Produkte legen, können sich Unternehmen so auch wirtschaftliche Vorteile sichern.

 

Fazit

 

 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein bedeutender Schritt hin zu mehr Verantwortung in der globalen Wirtschaft. Es zwingt Unternehmen, über ihre Grenzen hinauszudenken und menschenrechtliche sowie umweltbezogene Standards in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Langfristig wird das Gesetz dazu beitragen, fairere und nachhaltigere Produktionsbedingungen weltweit zu fördern. Auch wenn der Weg dorthin nicht einfach ist, bietet er die Chance, globales Wirtschaften verantwortungsvoller und zukunftsfähiger zu gestalten

 

 

Download 

Hier finden Sie alle Informationen zur LkSG von Bundesamt für Arbeit u. Soziales und können diese auch herunterladen: 

https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/Gesetz-Unternehmerische-Sorgfaltspflichten-Lieferketten/gesetz-unternehmerische-sorgfaltspflichten-lieferketten.html

Hier finden Sie den EU-Entwurf der CSDDD über dem Bundesamt für Umwelt und können diese auch herunterladen: https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/wirtschaft/lieferketten/europaeische-lieferkettenrichtlinie-csddd